Gebärdensprachdolmetscher
Wenn Du Dich wirklich gut und ausführlich beraten lassen möchtest, ist es sehr wichtig, dass ein Gebärdensprachdolmetscher dabei ist. Egal, ob beim Arzt, bei einer Behörde oder bei einer Beratungsstelle wie z.B. eine Aidshilfe.
Ein ausgebildeter Gebärdensprachdolmetscher ist auch besser als Verwandte oder Freunde. Oder möchtest Du Deine Mutter dabei haben, wenn Du dem Arzt erklärst, warum er Dich auf sexuell übertragbare Infektionen im Arsch testen soll?
Also: Gebärdensprachdolmetscher immer dabei!
Gehörlose haben bei gewissen Sachen einen rechtlichen Anspruch auf einen Dolmetscher:
1) Beim Arzt: Hier übernimmt deine Krankenkasse immer die Kosten.
2) Bei Behörden und auch auf dem Gesundheitsamt. Dort muss die Behörde den Dolmetscher bezahlen.
3) Bei öffentlichen Beratungsstellen wie zum Beispiel bei Aidshilfen: Hier gibt es ein Problem. Beratungsstellen haben oft wenig Geld und sind nicht immer verpflichtet, einen Dolmetscher zu bezahlen. Ganz wichtig, dass ihr vorher Bescheid sagt, dass Ihr gehörlos seid und einen Gebärdensprachdolmetscher benötigt. Die meisten AIDS-Hilfen werden Euch diesen zur Verfügung stellen.
Wer bestellt den Dolmetscher?
Beim Arzt muss der Gehörlose selbst den Dolmetscher seiner Wahl organisieren und mitbringen. Aber: Die Kosten für den Dolmetscher müssen im Rahmen bleiben. Wenn Du z.B. in Hamburg wohnst, kannst du nicht einen Dolmetscher aus München einfliegen lassen.
Behörden sind verpflichtet, einen Dolmetscher zu stellen. Du musst nur vorher Bescheid sagen, dass Du einen Dolmetscher benötigst. Die Behörde muss den Dolmetscher dann organisieren. Wenn Du das vorher absprichst, kannst du auch einen Dolmetscher deiner Wahl mitbringen. Vielleicht ist das für die Behörde sogar einfacher. Oder du kannst sagen, welchen Dolmetscher du gerne haben möchtest. Dein Wunsch soll berücksichtigt werden, aber auch hier wieder: Die Kosten für den Dolmetscher müssen im Rahmen bleiben.
Immer ganz wichtig: VORHER der Behörde Bescheid sagen und alles abklären, z.B. per Email.
Dolmetscher haben Schweigepflicht. Du hast eine Dolmetscher-Wahl. Wenn Du den Dolmetscher nicht gut verstehst oder ihm nicht vertraust, kannst Du ihn ablehnen und einen anderen verlangen. Du kannst sogar mitten in einem Termin abbrechen und sagen: Nein, ich verstehe den Dolmetscher nicht, ich möchte einen neuen Termin mit einem anderen Dolmetscher.
Weitere Informationen darüber gibt es in DGS-Videos beim Deutschen Gehörlosen-Bund. Den Link findest du hier unten links.
http://gesundheit.gehoerlosen-bund.de/der-gehoerlose-patient/
Und hier findet Ihr auch Informationen, woher Ihr einen Dolmetscher bekommt und Informationen zur Rechtslage für Gebärdendolmetscher.
Und damit sind wir am Ende der zweiten Staffel unserer Videos in DGS für schwule und bisexuelle, gehörlose und schwerhörende Männer.
An Euch vielen Dank für‘s Zuschauen, und hoffentlich bis bald! Tschüß!